Wer ist von der E-Rechnung ab 2025 betroffen ?

Unser Ziel ist es Ihnen in diesem Video, die wichtigsten Informationen zu E-Rechnungspflicht auf den Bänken. Wir werden Ihnen erklären, wer von der Pflicht betroffen ist und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Ab 2025 müssen alle Unternehmer E-Rechnungen empfangen können. Das bedeutet, dass ein einfaches E-Mail-Postfach ausreicht. Es gibt kostenlose Programme, sogenannte Viewer, die Ihnen ermöglichen, diese Dokumente lesbar zu machen.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die E-Rechnungspflicht keine Rechnungen an Endverbraucher betrifft, sondern nur Rechnungen zwischen Unternehmen. Wenn Sie weniger als 50 Mitarbeiter oder 50 Millionen Euro Jahresumsatz haben, gibt es eine Übergangsfrist bis 2028. Auch wenn Sie unter 800.000 Euro liegen, könnte für Sie erst 2028 die Pflicht entstehen E-Rechnungen versenden zu müssen.

Viele Unternehmer schreiben uns an und sind besorgt über die Regelungen. Aber die meisten kommen diesen Regeln noch nicht in den Weg. Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig mit dem Thema beschäftigen, um sicherzustellen, dass Sie sich auf die neue Situation vorbereiten können.

Am besten bereitet man sich aber rechtzeitig vor. Unser Easy Invoice Rechnungsprogramm bietet eine Lösung für Ihre E-Rechnungsbedürfnisse. Sie können E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und speichern sowie an Ihren Kunden versenden.

Bitte beachten Sie auch, dass das Video keine professionelle Steuerberatung darstellt und diese nicht ersetzt. Die steuerlichen Rahmenbedingungen können je nach individuellen Umständen variieren und können in diesem spezifischen Fall von den dargestellten Informationen abweichen. Es ist immer ratsam, die aktuellen steuerlichen Informationen im Einzelfall zu überprüfen und einen Steuerberater zu konsultieren. Das Video wurde mit Hilfe von KI erstellt.